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   BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84   

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BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84 (https://dejure.org/1985,22090)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1985 - 7 RAr 64/84 (https://dejure.org/1985,22090)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1985 - 7 RAr 64/84 (https://dejure.org/1985,22090)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    Das BAG habe jedoch entschieden, daß der Arbeitnehmer einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung habe, wenn er zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten arbeitsfähig gewesen sei; es reiche aus, wenn die Arbeitsunfähigkeit nur für wenige, außerhalb der Arbeitszeit liegende Stunden bestanden habe (Urteil vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 89/80 -).

    Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt (BAGE 20, 90; 37, 172).

  • BAG, 12.09.1967 - 1 AZR 367/66

    Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsverhinderung - Sechs-Wochenfrist

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt (BAGE 20, 90; 37, 172).
  • BSG, 01.12.1983 - 4 RJ 91/82

    Mitwirkung bei einer Rehabilitationsmaßnahme - Zuständigkeit des

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    November 1982 neu eingeführten 85 86 ff SGB X zu Ende zu führen (Art II 5 21), womit auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren -1oerfaßt werden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat (BSGE 56, 69, 70 f : SozR 1300 Art II 5 21 Nr. 1; vgl ferner die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 28.1989 50/82 22. Mai 198A 8 RK 45/83.
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    Mai 198ü - 7 RAr 97/83 - und 15. November 1984 - 7 RAr 52/8" -).
  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 45/83

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel für Gehörlose

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    November 1982 neu eingeführten 85 86 ff SGB X zu Ende zu führen (Art II 5 21), womit auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren -1oerfaßt werden, in denen Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend machen, wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat (BSGE 56, 69, 70 f : SozR 1300 Art II 5 21 Nr. 1; vgl ferner die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 28.1989 50/82 22. Mai 198A 8 RK 45/83.
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 2/79

    Zulässigkeit einer Berufung - Übergang eines Anspruchs - Altersgeld - Ende des

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    Es ist zwar streitig, ob die Zulassung der Sprungrevision, die das Gesetz in 5 161 Abs. 1 SGG als "Revision unter Ubergehung der Berufungsinstanz" beschreibt, die Statthaftigkeit der Berufung voraussetzt (so Rohwer-Kahlmann, Komm zum SGG, % 161 Rdz 2, 29, 39, 41; Peters/Sautter/Wolff, Komm zum SGG, S 161 Anm 1, S III/81 -3M-; BSG SozR 1500 5 161 Nrn 15 und 23; BSGE 49, 136, 138 : SozR 1500 S 150 Nr. 21; aA Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 2. Aufl 1981, 5 161 Rdz 2 und BSG SozR 1500 $ 161 Nr. 11) und ob die Zulässigkeit der dennoch zugelassenen Sprungrevision hieran scheitert (bejahend für Revisonszulassung trotz eines Rechtsmittelausschlusses BSG SozR 1500 5 161 Nr. 23, im übrigen verneinend Peters/Sautter/Wolff aaO, BSG SozR 1500 $ 161 Nr. 15; vgl Rohwer-Kahlmann, aaO, Rdz 39); jedoch liegt in der Zulassung der Sprungrevision zugleich die Zulassung der Berufung; denn da die Voraussetzungen, die nach den 55 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Nrn 1 und 2 SGG zur Zulassung der Sprungrevision führen, nach S 150 Nr. 1 SGG auch zur Zulassung der Berufung verpflichten, ist es nicht statthaft, wenn das SG im Urteil die Sprungrevision, nicht aber die an sich nach den 5% 1üü bis 1ü9 SGG ausgeschlossene Berufung zuläßt (BSGE HM, 203, 20U f : SozR 1500 S 150 Nr. 9; BSG SozR 1500 % 150 Nr. 13; BSGE HB, 183, 18M; BSGE ü9, 136 : SozR 1500 5 150 Nr. 21).
  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 24/63

    Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Beklagte 28 lediglich die Zahlung einstellt, etwa weil der Arbeitslose Krankengeld bezieht; dann bedarf es für die Weiterzahlung der bewilligten laufenden Leistung nach Ablauf des Krankengeldbezuges keines erneuten Antrags (BSGE 21, 286 : SozR Nr. 1 zu 5 77 AVAVC; BSG FEVS 25, U1 : SozArb 1975, 536; Urteil des Senats vom 17. März 1981 20/80 -).
  • BSG, 15.09.1966 - 8 RV 313/65

    Berufungszulassung - Nachträgliche Zulassung der Berufung - Ergänzungsurteil

    Auszug aus BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 64/84
    zugelassen worden ist; in einem solchen Falle läßt sich nämlich nicht einwenden, daß nach S 150 Nr. 1 SGG die Berufungszulassung nur im Urteil ausgesprochen werden kann und eine entsprechende Urteilsergänzung nicht in Betracht kommt (vgl BSGE 25, 202 : SozR Nr. 3 zu 5 1ü0 SGG; vgl jedoch Hennig/Danckwerts/König, Komm zum SGG, % 161 Anm 6.3, Juni 1982).
  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 100/88

    Kalendermäßiger Ablauf des Sechs-Wochen-Zeitraums des § 105b AFG

    Hiernach käme ein Erstattungsanspruch der Klägerin in Betracht, wenn der A einen auf § 105b AFG gestützten Anspruch auf Alg und der N einen auf § 134 Abs. 4, § 105b AFG gestützten Anspruch auf Alhi hatte; denn wie der Senat schon entschieden hat, ist der Anspruch auf Krankengeld gegenüber dem auf § 105b AFG gestützten Anspruch auf Alg nachrangig (SozR 4100 § 105b Nrn 3, 4 und 6); für den auf § 105b, § 134 Abs. 4 AFG gestützten Anspruch auf Alhi (vgl dazu das nicht veröffentlichte Urteil des Senats vom 14. März 1985 - 7 RAr 64/84 -) gilt nichts anderes.

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob solchen Ansprüchen etwa auch entgegensteht, daß die Beklagte die Alg- und Alhi-Bewilligungen in vollem Umfange aufgehoben hat, so daß gemäß § 151 Abs. 2 AFG die Wiederbewilligung der beiden Leistungen Anträge von A und N voraussetzte (vgl BSGE 42, 199 = SozR 4100 § 151 Nr. 5; ferner das schon genannte Urteil des Senats vom 14. März 1985 - 7 RAr 64/84 -), an denen es offenbar fehlt.

  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 31/86

    Krankengeld - Arbeitslosenhilfe - Dauer der Arbeitslosenhilfe

    Durch Art II § 2 Nr. 8 SGB X wurde dementsprechend der § 105b AFG eingefügt, der gemäß § 134 Abs. 4 Satz 1 AFG auch für die Alhi gilt (BSG v 14. März 1985 - 7 RAr 64/84 -), ebenso für das Uhg (§ 44 Abs. 7 AFG).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.03.2007 - L 5 KR 91/06

    Krankenversicherung - kein Zahlungsanspruch auf Krankengeld am Tag der ärztlichen

    Denn die Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB III läuft zwar auch nur bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch werden bei erneuter Arbeitsunfähigkeit, auch wegen derselben Erkrankung, erneut für sechs Wochen Leistungen erbracht (BSG, Urteil vom 14. März 1985, 7 RAr 64/84 - zu § 105b AFG).
  • LSG Hessen, 21.04.1993 - L 6 Ar 1242/91

    Arbeitsunfähigkeit während des Ruhens des Arbeitslosengeldes -

    Das Bundessozialgericht habe zu dieser Problematik in den Urteilen vom 24. Mai 1984 - 7/RAr 97/83, vom 14. März 1985 - 7 RAr 61/84 und vom 14. März 1985 - 7 RAr 64/84 - Stellung bezogen.
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